- bielbrief
- A particular and detailed description of a ship, furnished by the builder.
Ballentine's law dictionary. Anderson, W.S.. 1998.
Ballentine's law dictionary. Anderson, W.S.. 1998.
Bielbrief — geht vor Bodmereibrief. – Hillebrand, 177; Simrock, 1431; Eisenhart, 413; Hertius, 22; Pistor., III, 33; Eiselein, 104. Unter Bielbrief wird in dem Sprichworte ein Schuldschein für Gelder verstanden, die zum Ausrüsten eines Schiffs gegen dessen… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Bielbrief — Bielbrief, so v.w. Beilbrief … Pierer's Universal-Lexikon
Bielbrief — Bielbrief, s. Beilbrief … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bielbrief — (Beilbrief, Bylbrief), obrigkeitliches Zeugnis über Ursprung (gesetzmäßig ausgeführten Bau), Gattung, Größe und Tragfähigkeit eines Schiffs; s. auch Beilbrief … Kleines Konversations-Lexikon
Bielbrief — Der Bylbrief oder Bielbrief (Biel=niederdt. Beil) ist ein Schiffsbauvertrag, worin der Schiffszimmermann beauftragt wird, sein Beil zu gebrauchen, also ein Schiff zu bauen; ein von einer Behörde ausgestellte Urkunde über Größe, Ausrüstung, Name… … Deutsch Wikipedia
Bodmereibrief — Die Bodmerei (Verbodmung, franz. Contrat à la grosse, engl. Bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht.… … Deutsch Wikipedia
Bodmerei — Die Bodmerei (Verbodmung, franz. Contrat à la grosse, engl. Bottomry, abzuleiten von Bome, gleichbedeutend mit Kiel, oder von „Boden“, d. h. dem Schiffsboden, als dem Hauptbestandteil des Schiffs) ist ein historischer Begriff im Seehandelsrecht.… … Deutsch Wikipedia
Bylbrief — Der Bylbrief oder Bielbrief (Biel=niederdt. Beil) ist ein Schiffsbauvertrag, worin der Schiffszimmermann beauftragt wird, sein Beil zu gebrauchen, also ein Schiff zu bauen; ein von einer Behörde ausgestellte Urkunde über Größe, Ausrüstung, Name… … Deutsch Wikipedia
Beilbrief — Beilbrief, 1) (Bielbrief) Zeugniß des Schiffszimmermanns, daß der Bau eines Schiffes vollkommen vorschriftsmäßig ausgeführt worden sei. Ohne einen solchen darf kein Schiff zum Waarentransport gebraucht werden; 2) Schuldschein über Gelder, welche… … Pierer's Universal-Lexikon
Consul — (lat., d. i. Rathgeber, Berather), 1) (röm. Ant.), Amtsname der, nach Abschaffung der lebenslänglichen Monarchie, 510 v. Chr., jährlich gewählten zwei obersten Magistratspersonen in Rom. Anfangs hießen sie Prätoren. Wählbar zu diesem Amte,… … Pierer's Universal-Lexikon